Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der Firma Friedrich Bäckerei Zubehör GmbH

1. Allgemeines
Für alle von uns abgeschlossenen Verträge werden die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen als Vertragsbestandteil einbezogen. Andere Liefer- und Verkaufsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn der Käufer seine eigenen Geschäfts- oder Bestellbedienungen mitteilt, oder diese auf Schriftstücken wie Bestellbögen oder ähnlichem, abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers, unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen.
2. Vertragsabschluss, Form
Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind schriftlich zu bestätigen. Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge sind erst mit der schriftlichen Bestätigung
des Verkäufers gültig. Erfolgt ohne Bestätigung unverzüglich Lieferung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Bestätigung.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ohne Fracht-, Verpackungs-, Versicherung-, Zoll-, Aufstell-/ und Montagekosten, netto ab Werk Solingen. Nebenarbeiten wie Strom-/ Wasser-/ oder Ablufttinstallationen sind in den Angebots-/ Rechnungspreisen nicht enthalten. Kostenerhöhungen, wie z.B. Material-/, Lohn-/, oder noch nicht abzusehende Kosten, die sich durch Verzögerungen von Seiten des Käufers zwischen Auftragsbestätigung und Lieferungen ergeben, sind auch vom Käufer zu tragen. Preise, die für größere Liefermengen bestätigt wurden,
können nicht in kleineren Mengen beansprucht werden. Bei Abrufaufträgen erfolgt die Abschreibung direkt nach der erfolgten Lieferung. Werden mehr Geräte abgerufen, als die noch
zu liefernde Anzahl eines Auftraggebers, so steht es uns frei, den Überschuss zu streichen, oder zum Tagespreis bei Lieferung zu berechnen.
4. Lieferung
Liefertermine sind nach bestem Wissen ermittelt, sie sind unverbindlich, da sie nur den ungefähren Zeitpunkt der Lieferungen bestimmen können. Bei Nichteinhaltung der Liefertermine kann der Käufer ohne Ansprüche auf Schadenersatz erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Monaten vorher schriftlich
angemahnt hat, und auch in dieser Zeit die Lieferung nicht erfolgt ist. Teillieferungen sind zulässig. Bei Abrufaufträgen sind die Abrufmengen und Zeiträume möglichst gleichmäßig und
rechtzeitig aufzuteilen, so dass eine sachgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist. Wurde keine Frist für die Einteilung vereinbart, ist diese innerhalb
3 Monaten festzusetzen. Bei nicht rechtzeitiger oder gar keiner Abnahme sind wir nach verstrichener Fristsetzung berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder
vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht schriftlich vereinbart, haftet die Firma Friedrich Bäckerei Zubehör GmbH nicht für Verdienstausfall oder Schadenersatzansprüche durch
Lieferverzug unserseits.
5. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferungen mit Absendungen ab Werk auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht
bereits mit dem Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Transportmittel und Transportwege sind mangels besonderer schriftlicher Weisung unter Ausschluss
jeder Haftung unserer Wahl überlassen. Transportversicherungen sind vom Käufer abzuschließen.
6. Mängel
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel uns innerhalb 24 Stunden schriftlich mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel sind uns nach ihrer
Feststellung in gleicher Art und Frist, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auslieferungsdatum mitzuteilen. Wird die Mitteilung versäumt, gilt die Beschaffenheit der
Ware als genehmigt. Bei berechtigter termingerechter Mängelrüge wird die fehlerhafte Ware nach unserer Wahl instand gesetzt oder ausgetauscht. Gibt uns der Käufer nicht die Möglichkeit zur Besichtigung der fehlerhaften Ware, oder stellt der Käufer uns die fehlerhafte Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, so entfallen die Mängelansprüche. Für kundenspezifische Sonderanfertigungen erlischt jegliches Rückgaberecht.
7. Gewährleistung
Gewährleistung gegenüber unseren Auftraggebern bei Neugeräten wird für den Zeitraum von 12 Monaten (bei täglicher Nutzung von 10 Stunden) oder 3.750 Stunden und Abschluß eines
Wartungsvertrages nach Gefahrenübergang auf das komplette Gerät außer Verschleißteil und Leuchtmittel übernommen und nur für Mängel, die nachweisbar infolge eines Umstandes
eingetreten sind, der vor dem Gefahrenübergang liegt. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung wie Verkalkung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter Montage oder übermäßiger Beanspruchung entstanden sind und Beleuchtungsmittel. Ist uns die Herstellungsweise oder die Materialzusammensetzung vorgeschrieben, dann
haften wir in keinem Falle für die Brauchbarkeit der Ware. Die Feststellung der Mängel muss unverzüglich schriftlich angemeldet werden. Werden rechtzeitig erhobene Mängelrügen von
uns anerkannt, dann leisten wir innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist kostenfreien Ersatz, vorausgesetzt, dass vom Besteller die vereinbarten Verpflichtungen, insbesondere
die Einhaltung der Zahlungsbedingungen, erfüllt sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Kosten irgendwelcher Art, die für das Auswechseln der schadhaften Teile entstehen,
gehen nicht zu unseren Lasten. Ferner haften wir nicht für Folgeschäden, die durch eine gestörte Funktion unserer Ware entstehen. Eine 12monatige Garantie der Backstationen kann
nur gewährt werden, wenn diese von der Firma Friedrich Bäckerei Zubehör GmbH montiert und in Betrieb genommen werden. Weiterhin muss eine Entkalkungsanlage von der Firma
Friedrich Bäckerei Zubehör GmbH zum Schutz gegen Verkalkung montiert sein und ein 12 Monatiger Wartungsintervall eines Fachunternehmens unserer Wahl nachgewiesen werden. Bei
Gebrauchtgeräten haftet die Firma Friedrich Bäckerei Zubehör GmbH für maximal 6 Monate auf die verbauten Teile des Gebrauchtgerätes. Ausgeschlossen sind hierbei Computersteuerungen und Platinensteuerungen von Fremdfabrikaten, da diese den eigentlichen Wert des Gebrauchtgerätes um ein vielfaches überschreiten können.
Bei Auslandsgeschäften gewähren wir bei Neugeräten 12 Monate und bei Gebrauchtgeräten 6 Monate Teilegewährleistung.
8. Rücktritt
Falls wir nach Vertragsabschluss feststellen, dass die Vermögensverhältnisse des Käufers unsicher sind, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei
Einleitung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens, Pfändungen, Wechsel- und Scheckprotesten beim Käufer sowie bei Versäumnissen vereinbarter Zahlungsverpflichtungen. In solchen Fällen sind wir weiterhin befugt, alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen; alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ferner
sind wir berechtigt, bei Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
9. Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen.
Bei Zahlungen nach 7 Tagen ab Rechnungsdatum werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber in Höhe von 1% über dem gültigen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, berechnet.
Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen und gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung als Bezahlung.
Eine Verbindlichkeit für rechtzeitige Protesterhebung von Akzepten und Schecks wird nicht übernommen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Käufers ist, ebenso wie die Aufrechterhaltung mit irgendwelchen
Forderungen, ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher von uns an den Auftraggeber zu stellenden Ansprüche. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu
verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten unsere Ansprüche erst dann als erfüllt, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und somit wir aus der Wechselhaftung befreit sind. Soweit der Käufer an den Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, durch Verarbeitung oder Vermischung Eigentümer wird, überträgt er zur Sicherung der genannten Forderungen schon jetzt auf uns das Eigentum der entstandenen
Sache unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er diese für uns verwahrt. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet und nur unter der
Bedingung, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden sofortige Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser den Preis
vollständig bezahlt hat; insoweit erteilen wir unsere Einwilligung zur Übertragung unseres Eigentums auf Dritte. Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Besteller schon mit Abschluss
des Geschäftes an uns seine künftige Kaufpreisforderung sicherheitshalber ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bis auf Widerruf ist der Wiederverkäufer zur Einziehung der neu entstandenen Kaufpreisforderung befugt. etwaige Kosten von Inkassi und Interventionen trägt der Besteller.
11. Patent- und Gebrauchtmusterhaftung
Bei Einzel- und Entwicklungsaufträgen haftet der Auftraggeber für die Entstehung bestehender Patent- und Gebrauchtmusterrechte.
12. Urheberrecht
Unterlagen, Entwürfe und Angebote, die dem Kunden von uns überlassen wurden, bleiben unser Eigentum.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist der Sitz unserer Firma.
Als Gerichtsstand für alle aus dem Liefervertrag entstehenden Streitigkeiten wird das Amtsgericht Solingen vereinbart.
Für das Vertragsverhältnis gilt bundesdeutsches Recht.
14. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.